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BGB § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt

BGB § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt

[ Auszug: (1) Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er na ... ]